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VGH Bayern, 29.08.1996 - 26 N 95.2983 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- denkmalrechtbayern.de
Ortsrecht Moschee
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 1016
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92
Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines …
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.1996 - 26 N 95.2983
Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zu der Frage der Gesamt- oder Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans entwickelt hat (vgl. etwa BVerwG v. 6.4.1993, ZfBR 1993, 238), kann die Feststellung der Nichtigkeit auf diese Festsetzungen beschränkt werden. - BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87
Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung nach Änderung der rechtlichen oder …
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.1996 - 26 N 95.2983
Die Antragsgegnerin war nicht grundsätzlich gehindert, das ihren städtebaulichen Vorstellungen widersprechende Bauvorhaben des Antragstellers zum Anlaß zu nehmen, die gegebene bauplanungsrechtliche Lage, nämlich, daß sich die Zulässigkeit von Vorhaben auf den genannten Grundstücken nach § 34 BauGB beurteilt, durch Aufstellung eines Bebauungsplans zu ändern (zu einer solchen Konstellation BVerwG v. 24.11.1989, NJW 1990, 1495, 1496 f.). - VGH Bayern, 12.09.1988 - 1 N 84 A.94
Bauplanungsrecht: Planungszulässigkeit bestimmter Materialien zur Dacheindeckung
Auszug aus VGH Bayern, 29.08.1996 - 26 N 95.2983
Die Erforderlichkeit in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn die Regelung aus den bestehenden baulichen Verhältnissen heraus entwickelt worden ist oder wenn ihr ein bestimmtes nachvollziehbares planerisches Konzept zugrundeliegt (vgl. BayVGH vom 12.9.1988, BayVBl. 1989, 210).
- BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; …
Die in den Glaubensvorstellungen wurzelnden Belange privatrechtlich organisierter Kirchen und Religionsgesellschaften sind jedoch ebenfalls als öffentliche Belange zu berücksichtigen, sei es als kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB oder als ein in dem nicht abschließenden Katalog des § 1 Abs. 6 BauGB nicht ausdrücklich erwähnter Belang (VGH München, Urteil vom 29. August 1996 - 26 N 95.2983 - VGH n.F. 49, 182 = NVwZ 1997, 1016 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 3 S 465/11
(Keine) Krypta im Industriegebiet
Über den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 6 Nr. 6 BauGB hinaus sind dabei auch die in den Glaubensvorstellungen wurzelnden Belange privatrechtlich organisierter Kirchen zu berücksichtigen, sei es als kulturelle Bedürfnisse i.S.v. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB oder als ein in dem nicht abschließenden Katalog des § 1 Abs. 6 BauGB nicht ausdrücklich erwähnter Belang (BVerwG…, Urteil vom 18.11.2010 a.a.O. unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 29.08.1996 - 26 N 95.2983 -, NVwZ 1997, 1016 ff.), wobei an dieser Stelle insbesondere auch die Grundrechte (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, Art. 137 WRV) zum Tragen kommen. - VG Karlsruhe, 12.05.2009 - 2 K 4011/08
Nachbarrechtsschutz gegen die Errichtung einer Moschee im Gewerbegebiet
Denn jedenfalls fällt sie als Anlage für kulturelle Zwecke unter den Ausnahmekatalog des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (vgl. Bay.VGH, Urt. v. 29.08.1996 - 26 N 95.2983 - VG Sigmaringen, Urt. v. 11.06.2008 - 1 K 275/07 - beide juris).
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1524/04
Nutzungsausschlüsse im Kerngebiet; Sicherung durch Veränderungssperre
Auch die Antragstellerin zu 1 kann mithin geltend machen, durch die angegriffene Satzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO möglicherweise in ihren Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.5.1994 - 4 NB 27.93 -, NVwZ 1995 S. 264;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.12.1991 - 8 S 14/89 -, NVwZ-RR 1993 S. 122; BayVGH, Urt. v. 29.8.1996 - 26 N 95.2983 -, NVwZ 1997 S. 1016). - VG Minden, 22.04.2010 - 9 K 981/09
Nachbarklage gegen Minarett in Bielefeld-Brackwede abgewiesen
BayVGH, Urteil vom 29.08.1996 - 26 N 95.2983 -, BRS 58 Nr. 9 m.w.N.; VG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2007 - 9 K 1672/05 -, juris. - OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - 8 A 11739/00 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem vergleichbaren Fall (Errichtung eines 25 m hohen Minaretts in einer Stadt von 15.000 Einwohnern) unter Auswertung religionswissenschaftlicher Gutachten näher ausgeführt, dass dem Minarett in der islamischen Gemeinde ein mit dem Kirchturm christlicher Gotteshäuser vergleichbarer Stellenwert zukommt und das Interesse an dessen Errichtung das Grundrecht der Religionsausübung berührt; hierauf kann ergänzend verwiesen werden (vgl. Urteil vom 29. August 1996, NVwZ 1997, 1016, 1018 u, juris).
- VGH Bayern, 23.06.2004 - 23 ZB 04.699
Festsetzung von erhöhten Herstellungsbeiträgen für die Wasserentsorgung; …
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